Wir sind als Handwerksbetrieb in den Adressennachweis für Errichterunternehmen mechanischer Sicherungseinrichtungen des LKA NRW aufgenommen.
Unsere Empfehlung:
Informieren Sie sich über Einbruchschutz kompetent, kostenlos und neutral bei einer (Kriminal-) Polizeilichen Beratungssstelle.
KFW-Förderung zum Einbruchschutz
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert seit dem 19.11.2015 Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz.
Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen
Die Höhe des Zuschusses beträgt 10% der förderfähigen Kosten über geprüften Einbruchschutz (max. 1.500,- Euro pro Wohneinheit). Zuschussbeträge unter 200,00 Euro werden nicht ausgezahlt.
Förderfähige Maßnahmen
- Haus- und Wohneingangstüren der Widerstandsklasse RC2, DIN EN 1627 oder besser
- Tür-Nachrüstungen nach DIN 18104 Teil 1 oder Teil 2
- Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18521, Klasse 3 oder besser
- Einsteckschlösser nach DIN 18521, Klasse 4 oder besser
- Fenster-Nachrüstungen nach DIN 18104 Teil 1 oder Teil 2
- Gitter der Widerstandsklasse RC2, DIN EN 1627, oder besser
- Rollläden der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser
- Einbruch- und Überfallmeldung, DIN EN 50131, Grad 2 oder besser
- Türspione
- (Bild)-Gegensprechanlagen, Türkommunikation
- Beleuchtung
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung:
Die Förderung muss vor Beginn des Bauvorhabens beantragt werden: Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss (Rubrik: Formulare)
Schauen Sie auch auf unserer Webseite nach, welche Leistungen wir zum Thema Einbruchschutz anbieten.